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FAQ
PunktWestVerreiser

die verreiser®

Fragen und Antworten zu Buchung und Bezahlung

Wer kann überhaupt teilnehmen?

Jede/r im Alter von 7 bis 17 Jahren (Ausnahmen bestätigen die Regel). Ansonsten gibt es keine Einschränkungen.

Muss ich oder mein Kind Vereinsmitglied werden?

Nein, unser Angebot ist offen für alle!

Wo sind die Teilnahmebedingungen zu finden?

Die vollständigen "Teilnahmebedingungen der KINDVEREINIGUNG Chemnitz e.V. für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, der außerschulischen Jugendbildung sowie der internationalen Jugendarbeit (Reisebedingungen)" findest du jederzeit auf unserer Webseite unter AGB.

Was ist im Teilnahmebeitrag enthalten?

Im Teilnahmebeitrag sind normalerweise enthalten: Übernachtung, Vollverpflegung bzw. Gruppenselbstverpflegung mit von uns gestellten Lebensmitteln und Getränken, An- und Abreise (außer z.B. klar ausgewiesene Selbstanreisecamps), ehrenamtliche, pädagogische Betreuung, Freizeitgestaltung mittels Gruppengeld, Insolvenzsicherungsschein.

Der Teilnahmebeitrag ist mehrwertsteuerfrei.

Was ist im Teilnahmebeitrag nicht enthalten?

Nicht im Teilnahmebeitrag enthalten sind: Zuschüsse, Ermäßigungen, Reiseversicherungen, Reiserücktrittskostenversicherung und ggf. optionale (in der Reisebeschreibung klar ausgewiesene) Zusatzleistungen, was bei uns jedoch eher selten vorkommt.

Kann ich auch telefonisch oder per E-Mail buchen?

Nein...

E-Mail fetzt uns am meisten! Optimal an die Adresse: punktwest@kindervereinigung-chemnitz.de

Die Online-Buchung ist der schnellste Weg, den begehrten Platz zu bekommen! Wir brauchen dazu nicht erst eine Reservierung.

Wie kommt ein Reisevertrag zustande?

Ist deine verbindliche Online-Buchung bei uns eingegangen, erhältst du im Normalfall von unserem System zunächst eine automatische Eingangsbestätigung.

Der automatischen Eingangsbestätigung folgt i.d.R. binnen weniger Tage noch einmal eine von uns persönlich verfasste E-Mail-Antwort. In diesem Falle ist schon klar, ob die Buchung angenommen wurde oder leider eben nicht, weil die Plätze bereits voll sind.

Eine verbindliche Reisebestätigung folgt wahlweise per Email (PDF) oder Briefpost. Erst dann ist der Vertrag zustandegekommen. Ein Versand der Reiseunterlagen per Post kostet allerdings 4,50 Euro je Reise.

Wichtiger Hinweis: Mit deinem Anmeldeforumlar bietest du uns verbindlich einen Reisevertrag an. Daran bist du 14 Tage gebunden.

Wann und wie muss ich was bezahlen?

Mit Abschluss der Teilnahmevereinbarung werden eine Anzahlung in Höhe von 20% des Teilnahmebeitrages sowie zzgl. der Betrag für die eventuell gebuchte Reiserücktrittsversicherung und/ oder der pauschale Unkostenbeitrag zum Postversand (falls gewünscht), in Höhe von 4,50 Euro fällig. Gleichzeitig erhältst du den Insolvenz-Sicherungsschein. Die Restzahlung erfolgt, ohne weitere Aufforderung, vier Wochen vor Reisebeginn per Überweisung.

Sind Ratenzahlungen möglich?

Ja. Du kannst die Reise deines Kindes nach Absprache mit uns in Raten zahlen. Die Ratenzahlung muss bis zum Beginn des Ferienlagers abgeschlossen sein. Frag uns also bitte rechtzeitig.

Fragen und Antworten zu Ermäßigungen und Zuschüssen

Zuschüsse für ALLE Chemnitzer/innen?!

Zuwendungsberechtigt sind ALLE Teilnehmer/innen mit ständigem Hauptwohnsitz in Chemnitz, im Alter von 7 bis 18 Jahren!

Zusätzlich auch 6-jährige, sofern sie schon Schüler sind), sowie 19- bis 21-Jährige, wenn sie zur Sicherung des Lebensunterhaltes Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen. Der ständige Wohnsitz befindet sich in Chemnitz.

Wann buche ich eine Reise, um die Zuschüsse zu erhalten?

Wichtig: Spätestestens drei Wochen vor Reiseantritt sollte deine Reise-Buchung vorliegen! Wir können die pauschalen Zuschüsse für dich nur beantragen, wenn rechtzeitig vor Antragsschluss eine verbindliche Buchung vorliegt!

Zuschüsse für nur 14 Übernachtungen im Jahr!

Du kannst für dein Kind nur Zuschüsse für mindestens 3 und maximal 14 Übernachtungen pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen, egal bei welchem Träger/ Veranstalter. Ansonsten gilt der "normale" Teilnahmebeitrag/ Reisepreis!

Du bist verpflichtet, eine entsprechende Erklärung in der Reisevereinbarung zu unterschreiben, das Limit von 14 Übernachtungen im Jahr mit deiner Buchung nicht überzogen zu haben!

Die Teilnehmer/innen bzw. deren Eltern haften  für die Richtigkeit der Angaben!

Wie hoch sind diese Zuschüsse eigentlich?

Für Kinder und Jugendliche aus Chemnitz gibt es in der Regel einen Zuschuss in Höhe von 10,00 Euro je Übernachtung (maximal 14 Übernachtungen pro Jahr, verteilt auch über mehrere Fahrten).

Bei rechtzeitiger Vorlage des Chemnitz-Passes K gibt es weitere 20,00 Euro dazu, insgesamt also 30,00 Euro je Übernachtung!

Wann beantrage ich diese Zuschüsse?

Eigentlich gar nicht, das machen wir! ABER:

Wir brauchen dazu deine rechtzeitige Buchung - spätestens drei Wochen vor Reiseantritt!

Falls zutreffend: Möglichst mit der Buchung, spätestestens jedoch drei Wochen vor Reiseantritt muss uns auch der Chemnitz-Pass K vorliegen!

Wo erhalte ich den Chemnitz-Pass?

Der Chemnitz-Pass kann im Moritzhof beantragt werden, nicht jedoch in unserem Büro.

Hier erhältst du die wichtigsten Informationen zum Chemnitz-Pass in einem Flyer (PDF)

Hier werden die häufigsten Fragen zum Chemnitz- Pass beantwortet Anspruchsberechtigung, Antrag, Kontakt, Unterlagen ... (FAQ)

Kann ich das Bildungspaket anwenden?

Ja, darauf gibt es einen gesetzlichen Anspruch, unabhängig des Wohnsitzes.

Du kannst 15,00 Euro pro Monat ansparen und gezielt für ein Ferienlager einsetzen, also bis zu 180,00 Euro seit dem letzten Bescheid.

Hier hat die Stadt Chemnitz die wichtigsten Links und Informationen zum Bildungs- und Teilhabe-Paket zusammengefasst.

Muss ich einen Eigenanteil erbringen?

Ja! Beachte bitte, dass du in Summe nicht mehr Zuschüsse der Stadt Chemnitz und Mittel aus dem Bildungspaket beanspruchen kannst, als die Reise überhaupt kostet!

Bei Inanspruchnahme pauschaler und einkommensabhängiger Zuschüsse durch Chemnitzer Teilnehmer/innen ist ein Eigenanteil von mindestens 10% vom Teilnahmebeitrag (Reisepreis) zu erbringen.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf all diese Zuschüsse?

Auf das Bildungspaket ja, aber auf die Zuschüsse (10,00 bzw. 30,00 Euro) des Amtes für Jugend und Familie Chemnitz nicht!

Sie sind auch nicht Bestandteil unseres Reisevertrages. Wird ein Zuschuss nicht gewährt, ist der volle Reisepreis zu entrichten.

Oh, verbimmelt! Keine drei Wochen mehr bis zum Reisebeginn!

Wir tun, was wir können, aber wir versprechen nichts! In jedem Fall wird ersteinmal der "normale", also der volle Teilnahmebeitrag/ Reisepreis fällig!

Sollten wir den Zuschuss des Amtes für Jugend und Familie rückwirkend erhalten, bekommst du den Betrag auf dein Konto überwiesen!

Fragen und Antworten zur Versicherung

Ist mein Kind im Ferienlager versichert?

Etwaige Versicherungsleistungen für die Teilnehmer*innen an unseren Ferienlagern und Jugendreisen sind nicht automatisch inkludiert, können zum Teil aber hinzu gebucht werden.

Besteht für mein Kind eine Insolvenzschutzversicherung?

Ja natürlich, dazu ist jeder Reiseveranstalter gesetzlich verpflichtet, sofern vor Abschluss der Reise Zahlungen auf den Reisepreis gefordert werden. Den Reisepreis-Sicherungsschein erhältst du mit der Reisebestätigung. Verwechsle ihn bitte nicht mit etwaigen Reiseversicherungspolicen.

Wie sollte mein Kind bei einer Reise versichert sein?

Diese Versicherungen möchten wir dir gern dringend empfehlen:

  • Reiserücktrittsversicherung ...
  • Unfallversicherung ...
  • Haftpflichtversicherung ...
  • Reisekrankenversicherung (insbesondere bei Auslandsreisen) ...

... vorausgesetzt, dass dein Kind nicht schon solche Versicherungen hat und diese auch während der Reise ausreichend Versicherungsschutz bieten.

Wie muss mein Kind bei einer Auslandsreise versichert sein?

Diese Nachweise über bestehende Versicherungen muss dein Kind entsprechend unserer Teilnahmebedingungen bei einer Auslandsreise mitführen:

  • Auslandsreisekranken- und -unfallschutzversicherung (dringend empfohlen)
  • Europa-Chipkarte bzw. Auslandskrankenschein deiner gesetzlichen Krankenversicherung (Pflicht)

Prüfe bitte, welche Versicherungen du schon hast und ob diese auch während der Reise ausreichend Versicherungsschutz bieten.

Wo kann ich diese Versicherungen abschließen?

In der Regel bei jedem Versicherungsunternehmen deiner Wahl, bei Banken und Sparkassen, Automobilclubs, in Reisebüros etc.

Geht das nicht auch bei euch?

Nein! Wir bieten seit dem Reisejahr 2019 keine Versicherungspakete mehr an, ausgenommen Reiserücktrittsversicherungen, inkl. einem speziellen Corona-Schutz-Zusatzbaustein.

Woher bekomme ich eine Reiserücktrittskostenversicherung?

In der Regel bei jedem Versicherungsunternehmen deiner Wahl. Natürlich erhältst du auch diese bis drei Wochen vor Reiseantritt bei uns über unseren Partner Bernhard-Assekuranz und kostet 3,3% des Teilnehmerbeitrages (Reisepreis), inklusive Corona-Schutz-Zusatzbaustein! Achtung es gilt folgender Selbstbehalt (Eigenanteil) im Schadensfall: 20% der Stornierungsrechnung, mindestens jedoch 25,00 Euro.

Was beinhaltet die von euch angebotene Reiserücktrittskostenversicherung - insbesondere auch bzgl. Corona?

Für die Reiserücktrittsversicherung gelten die in der Grafik angebenen Rücktrittsgründe. Zusätzlich gelten die wichtigsten Eckdaten für das Corona-Zusatzbaustein, im Falle einer coronabedingten Quarantäne:

  • wenn eine belegter Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) besteht (z.B. nach einem positiven Testergebnis). Dies gilt auch, sofern aus diesem Grund eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z.B. Anordnung) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z.B. Verordnung) erforderlich wird.
  • wenn eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID 19) diagnostiziert wurde. Dies gilt, sofern aus diesem Grund eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z.B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z.B. Verordnung) erforderlich wird.

Nicht versichert sind:

  • allgemeine behördlich angeordnete lokale, regionale oder überregionale Quarantänemaßnahmen.
  • Kontakt- bzw. Ausgangsbeschränkungen
  • Reisewarnungen
  • Quarantäne nach Einreise in ein fremdes Reiseland (für uns dieses Jahr nicht zutreffend)
  • Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind.

Wann muss ich euer Reiserücktrittsversicherungsangebot anmelden?

Sofern du es wünschst, bestelle die Reiserücktrittsversicherung gleich mit der Reisebuchung! Spätestens drei bis vier Wochen vor Reiseantritt ist keine Nachbuchung Versicherungsbuchung mehr möglich!

Wie kann ich die bei euch gebuchte Reiserücktrittsversicherungen belegen?

Du erhältst von uns keine gesonderten Versicherungsunterlagen. Wir melden dein Kind über Gruppenlisten bei der Versicherung an. Nachweise sind deine Teilnahmevereinbarung und Einzahlungsbelege bzw. Kontoauszüge.

Chipkarte und Auslandskrankenschein

Führe bei jeder Auslandsreise die Europa-Chipkarte bzw. einen Auslandskrankenschein deiner gesetzlichen Krankenversicherung mit! Auch dann, wenn zusätzlich privater Reisekranken- und Unfallschutz besteht! Ruf einfach deine gesetzliche Krankenversicherung an, diese hilft dir gern weiter.

Im Inland benötigen wir natürlich nur die Chipkarte.

Was nützt meinem Kind die gesetzliche Krankenversicherung?

Sie ist i.d.R. ausreichend bei einer Erkrankung in einem Inlandsferienlager, nicht jedoch bei Unfällen!

Bei einem Auslandsferienlager im Schengen-Raum und der Inanspruchnahme kassenärztlicher Leistungen spart eine gesetzliche Krankenversicherung durchaus Aufwand und Vorauslagen, jedoch bietet sie keinen ausreichenden Schutz und gilt überdies auch nicht in jedem Reiseland.

Was sind die wichtigsten Versicherungsausschlüsse?

Vereinfacht zusammengefasst sind die wichtigsten Ausschlüsse, sofern dem reiserechtlich nichts entgegen steht, höhere Gewalt bzw. außergewöhnliche Umstände, wie Kriege, Unruhen, Streiks, Katastrophen etc. und durch dein Kind natürlich selbst zu beeinflussen: Vorsatz, Fahrlässigkeit, der Einfluss von Drogen oder Alkohol und der Eintritt von Schadensfällen während der Begehung von Straftaten.