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Fragen und Antworten zur Jugendleitercard

Was ist eine Jugendleitercard?

Mit der Jugendleitercard (Juleica) kannst du die damit verbunden Qualifikationen zur Jugendleiterin bzw. zum Jugendleiter nachweisen und dich beim Führen von Kinder- und Jugendgruppen (im Auftrag eines freien Trägers der Jugendhilfe) als legitimierter und erziehungsbeauftragte Begleitung von Minderjährigen ausweisen.

Wo, wann und wie muss ich die Juleica beantragen?

NACH der vollständigen Absolvierung der notwendigen Schulungen unter www.juleica-antrag.de (Gib dort bitte unbedingt die KINDERVEREINIGUNG SACHSEN e.V. als Träger an und beachte die Anleitung (juleica_antragsschritte.pdf) im Betreuer-Downloadbereich!

Brauche ich diese Karte unbedingt?

Ja, für den Einsatz als Betreuerin bzw. Betreuer in einem unserer Ferienlager ist der Erwerb der Jugendleitercard Grundvoraussetzung.

Und warum ist euch das wichtig?

Gut ausgebildete Betreuerinnen und Betreuer sind für uns eine Frage der Qualität, der Sicherheit und des Images. Nicht zuletzt wird der Besitz einer Jugendleitercard bei immer mehr Jugendämtern zunehmend auch zur Fördervoraussetzung von Freizeiten und Maßnahmen, so z.B. auch beim Amt für Jugend und Familie Chemnitz. Mit anderen Worten: Wenn eine Betreuerin, bzw. ein Betreuer keine Juleica vorweisen kann, wird das Ferienlager nicht gefördert.

Was muss ich tun, um die Card zu erhalten?

Um die Juleica zu erhalten, musst du ...

  • mindestens 18 Jahre alt sein (in Ausnahmefällen 15/16/17 Jahre)
  • an der bzw. den erforderlichen Schulungen teilnehmen
  • ein digitales Passbild vorhalten
  • die Kopie eines gültigen Nachweises über eine abgeschlossene Erste-Hilfe-Ausbildung (8 bzw. 16 Stunden) zur Schulung mitbringen bzw. VOR der Anstragstellung zur Juleica vorlegen.

Ich hab zwar die Juleica-Schulung besucht, damals aber keine Juleica online beantragt!

Schön, dann hast du jetzt ein richtiges Problem! ... und zwei Möglichkeiten:

  • Du besuchst von Grund auf zwei Wochenendschulungen oder EIN Jugendleitercamp und erhältst eine neue Juleica.
  • Du besuchst nur EINE Tages- oder Wochenendschulung und ein Ferienlagereinsatz bei uns ist möglich, allerdings gibt es dafür keine Juleica.

Meine Juleica ist schon länger als 6 Monate ungültig!

Auch hier gibt es nur die zwei Möglichkeiten:

  • Du besuchst von Grund auf zwei Wochenendschulungen oder EIN Jugendleitercamp und erhältst eine neue Juleica.
  • Du besuchst nur EINE Tages- oder Wochenendschulung und ein Ferienlagereinsatz bei uns ist möglich, allerdings gibt es dafür keine Juleica.

Wann muss ich meine Juleica online beantragen?

Sofort nach der Schulung.

Bis wann kann ich meine Juleica bei Verlängerung online beantragen?

Bis spätestens sechs Monate nach Ablauf der alten Card.

Wann muss ich den Erste-Hilfe-Schein vorlegen?

Ganz einfach beim Besuch der Juleica-Schulung - möglichst vor der Online-Beantragung der Jugendleitercard!

Wann erhalte ich eigentlich meine Jugendleitercard?

Das dauert! Mit der Beantragung, Finanzierung, Ausstellung und Aushändigung der Juleica ist ein aufwändiges Prozedere verbunden. Sollte sie uns dann endlich vorliegen, erhältst du die Karte mit Beginn des Ferienlagers oder auf Anfrage in unserem Büro.

Ich bin geschult, habe aber noch keine Card! Was nun?

Das macht nichts! Wir wissen, dass mitunter viel Zeit zwischen Antragstellung und Ausgabe der Jugendleitercard vergeht. Und wir wissen, dass du die nötige Schulung besucht hast. Du kannst also auch unter diesen Umständen ohne Probleme mit uns ins Ferienlager fahren.

Wie lange ist eine Juleica gültig?

Drei Jahre. Eine Schulung zur Verlängerung kannst du aber auch schon nach einem oder zwei Jahren besuchen. Um die Gültigkeit der Juleica zu verlängern, dürfen zwischen Ablauf der Gültigkeit und einer Wiederholungsschulung höchstens sechs Monate liegen!

Ich habe schon einen pädagogischen Abschluss! Trotzdem Juleica?

Ja! Unter Umständen können wir dir jedoch bestimmte Ausbildungseinheiten erlassen. Über deinen Abschluss leg uns bitte eine Kopie vor.

Was hat es mit den Stufen G und L bzw. I, II und III auf sich?

Das sächsische Dreistufenmodell (I, II und III) wurde abgeschafft. Die neuen Stufen lauten:

  • Juleica Stufe G: Deine erste Karte ;-)
  • Juleica Stufe G: Deine dann folgenden Karten nach einer Verlängerungs-/ Wiederholungsschulung
  • Juleica Stufe L: Diese Karte ist den sogenannten Multiplikatoren, also Ausbildern, vorbehalten.

Für jede Stufe gibt es natürlich unterschiedliche Ausbildungsinhalte.

Gibt es nicht sogar Vergünstigungen für die Jugendleitercard?

So ist es! Diverse Vergünstigungen und Ermäßigungen für Inhaber der Jugendleitercard sollen mit Vorteilen für Gruppen und mit einer Aufwertung freiwilligen Engagements einhergehen. Damit sieht es in den Bundesländern, Regionen und Kommunen allerdings sehr unterschiedlich aus. Unter www.juleica.de findest du die beste Übersicht und vielleicht sogar etwas für dich, ganz privat, oder deine Ferienlagergruppe!

Was kostet mich die Juleica?

Nichts. Die Kosten für die Erstellung der Juleica übernimmt i.d.R. der Freistaat Sachsen oder der Träger. Zu bezahlen ist lediglich die Schulungsteilnahme.

Wo kann ich noch mehr über die Juleica erfahren?

Am Besten unter www.juleica.de.